#1

Zugelassene Driver / Conforming List of Driver

in Regelfragen 08.05.2008 07:28
von Bogeyof • Poweruser | 130 Beiträge
„Trampolineffekt“ des Schlägerkopfes:

Hier wird unter Bezug auf ein Testverfahren des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews (R&A) ein höchstzulässiger „Trampolineffekt“ eines Golfschlägerkopfes festgesetzt. Jegliche Schläger mit einem höheren Wert sind seit dem 01.01.2008 nicht mehr zugelassen. Es liegt in der Verantwortung jedes Spielers, Schläger zu benutzten, die der neuen Regel entsprechen. Die Begründung für diese weltweit für Profis und Amateure geltende Neuregelung ist verständlich: Der von den Herstellern von Golfschlägern konsequent betriebene Fortschritt in der Schlägertechnologie führt zu kontinuierlich zunehmenden Schlaglängen sowohl im Profi- als auch im Amateurbereich. Die mit hohem Investitionsvolumen errichteten Golfplätze werden dadurch „immer kürzer“. Auf Par-5-Löchern wird nicht selten bereits heute, entgegen der Konzeption, das Grün mit dem zweiten Schlag erreicht. Um den Charakter vieler Golfanlagen zu wahren, wären bei ungehinderter Entwicklung regelmäßige Anpassungen und kostenintensive Umbaumaßnahmen nahezu unumgänglich.

R&A und United States Golf Association haben bereits im August 2002 die nun geltende Regel angekündigt und damit Schlägerherstellern, Handel und Golfspielern ermöglichst, sich frühzeitig auf die Neuerung einzustellen.

Die Feststellung, ob ein Schlägerkopf ggf. unzulässig ist, wird durch Einblick in die vom R&A geführte „List of Non-conforming Drivers“ erleichtert, wobei diese Liste nicht abschließend ist. Sie ist im Internet unter http://www.randa.org, dort „Rules“, „Equipment“, Driving Clubs“ einzusehen. Denkbar ist auch, dass eine Spielleitung die „List of Conforming Driver Heads“ des R&A ausdrücklich in der Ausschreibung eines Wettspiels in Kraft setzt. Dann muss ein Driver dieser Liste gespielt werden. Dies wird im Rahmen des Clubwettspielbetriebs jedoch ausdrücklich nicht empfohlen.

Es gibt Schläger, die auf keiner der beiden Listen erscheinen. Diese gelten, sofern nicht ausnahmsweise die „List of Conforming Drivers“ in Kraft gesetzt wurde, als zugelassen, wenn nicht andere Anzeichen dafürsprechen, dass diese Schläger unzulässig sind.

Unter http://www.randa.org (unter Rules/Equipment/Driving Clubs) sind ausführlichere Informationen zur Limitierung des „Trampolineffekts“ von Schlägerköpfen aufgeführt.

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#2

Artikel aus der Golftime

in Regelfragen 08.05.2008 07:33
von Bogeyof • Poweruser | 130 Beiträge

Das totale Driver-Chaos


Ab dem 1. Januar 2008 gilt eine neue Regelung zum Einsatz von Drivern bei Amateur-Turnieren. Die Folge: das Aus für rund ein Drittel aller Driver seit 1999. Was ins Bag darf und was nicht, steht noch nicht endgültig fest.

Harte Zeiten für die Golf-Gemeinde und Verwirrung allerorten: Nach CSA und EMSS und dem Rückzieher des Deutschen Golf Verbandes bei der „Sternchen-Regelung“, nun auch noch das: Ab dem 1.1.2008 tritt eine vom R&A und der USGA, den beiden höchsten internationalen Regelinstanzen verabschiedete neue Regel in Kraft.

Was bei den Profis bereits im August 2002 durch die so genannte "Condition of Competition*" beschlossen wurde und seit dem Anfang 2003 auf den internationalen Touren angewandt wird, reguliert ab dem kommenden Jahr nun auch bei den Amateuren weltweit die „CT“ eines Drivers. Die „Characteristic Time“, ehemals „COR“ genannt, ist nichts anderes als der Trampolineffekt, den ein Driverkopf im Treffmoment des Balles generieren darf.

Die Folge des ganzen Hin und Her: Niemand blickt mehr richtig durch, was erlaubt und was verboten ist. Das Ganze sieht auf den ersten Blick zwar aus wie ein groß angelegter Marketing-Gag der Schlägerindustrie, vor allem, wenn man in Betracht zieht, dass der Trampolineffekt erst ab einer Schwunggeschwindigkeit über 100 mph sinnvoll zu wirken beginnt (durchschnittliche Schwunggeschwindigkeit bei Amateuren: 80-90 mph).

Aber das Fatale an der neuen Unsinns-Regel ist, dass jede Menge exzellenter und sündteurer Driver ab dem kommenden Jahr nicht mehr bei Turnieren zugelassen sind. Genauer gesagt diejenigen, deren CT den Wert von 257 Mikrosekunden überschreitet. Die Strafe für Verstoß gegen die Regel lautet – wie sollte es anders sein – Disqualifikation.

Ausgenommen von der Regel und somit „conforming“ sind automatisch alle Driver, die vor dem 1.1.1999 auf den Markt gebracht wurden. Jedes Modell danach musste sich unabhängig vom Hersteller dem speziellen Pendel-Test von R&A und USGA unterziehen. Dabei wird ein Driverkopf in eine Apparatur eingespannt, die mit einem gewichteten Pendel versehen ist. Dieses schwingt auf den Schlägerkopf, wobei die dabei gemessene Zeit, die das Pendel auf der Schlagfläche sozusagen haftet, der Characteristic Time, kurz CT, entspricht.

Damit das Chaos nun nicht überhand nimmt, welcher Driver ab nächstem Jahr noch bei Turnieren zugelassen ist, hält der R & A die entsprechenden Listen der „Conforming Driver Heads“ und der „Non-conforming Driver Heads“ auf der Homepage bereit (http://www.randa.org/ Rules/Equipment/Driving Clubs).

Dabei wird die Liste der „Conforming Driver Heads“ jede Woche aktualisiert; sie umfasst derzeit nicht weniger als 170 DIN A4-Seiten. Alternativ steht eine Suchmaschine zur Eingabe von Hersteller, Modell, speziellen Markierungen und Datum der Herstellung zur Verfügung.

GOLF TIME-Leser finden eine aktuelle Übersicht über die künftig zugelassenen Driver weitern unten zum Download (Stand: 15.10.2007). Dabei zeigt die Datei "Conforming_Driver_Manufacturer" die Driver nach Hersteller sortiert und die Datei "Conforming_Drivers_Product" die Driver nach Produkt sortiert.


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